Informationsveranstaltungen
Sie und Ihre Kollegen/innen möchten sich umfassend über die Möglichkeiten der Steueroptimierung für quellensteuerpflichtige Personen informieren lassen?
KEIN PROBLEM!
Ich besuche Sie an Ihrem Aufenthaltsort in der Schweiz und informiere Sie umfassend zum Thema, gebe Tipps und beantworte Ihre Fragen rund um die Steuern.
Dieser Service ist für Sie (und Ihre Kollegen/Kolleginnen) kostenlos, wenn mindestens 5 interessierte, quellensteuerpflichtige Personen an der Veranstaltung teilnehmen.
09.04.2012
Schade!
Auch in diesem Jahr haben es einige Hunderttausend Personen verpasst, ihr Recht zur Optimierung der Steuern geltend zu machen.
Aber für alle ausländischen ArbeitnehmerInnen welche im 2012 in der Schweiz arbeiten und Quellensteuern bezahlen, bietet sich auch im nächsten Jahr die Möglichkeit bis zum 31. März 2013 zu handeln.
Empfehlung an internationale Wochenaufenthalter:
Führen Sie für das Privatauto ein Bordbuch und notieren Sie ihre Fahrten:
- Aufenthaltsort - Arbeitsort bzw. Firmensitz
- Aufenthaltsort bzw. Firmensitz - Einsatzort
- Aufenthaltsort - Wohnort im Ausland
Nur wenn Sie lückenlos die gefahrenen Kilometer belegen können, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihnen diese noch nachträglich an die Steuern angerechnet werden.
09.04.2012
Nutzen Sie die Gelegenheit!
Es gibt viele Gründe, damit Sie Ihre (Quellen)steuern für 2012 optimieren:
- als internationaler Wochenaufenthalter (Sie arbeiten in der Schweiz und kehren an den Wochenenden regelmässig an Ihren Wohnsitz im Ausland zurück)
- als schweizerischer Wochenaufenthalter (Sie arbeiten unter der Woche nicht am gleichen Ort an dem Sie die Wochenenden verbringen)
- Sie wohnen nicht in demselben Kanton in dem Sie arbeiten
- Sie hatten einen Stelleneintritt bzw. -austritt
- Sie haben Ersatzeinkünfte (Arbeits-, Kranken- oder Unfallversicherung) erhalten
- Sie hatten neben dem Einkommen für den Haupterwerb noch ein zusätzliches im Nebenerwerb
- Sie sind verheiratet und Ihr/e Partner/in hat ebenfalls in der Schweiz gearbeitet
- Für Sie wurde ein falscher Tarif angewendet
- Sie möchten einen höheren Gewinnungskostenabzug geltend machen
- Ihnen wurde ein 13. Monatslohn und/oder Überzeit ausbezahlt
- Sie waren längere Zeit wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig
- Ihr/e Partner/in hat im 2012 eine Arbeit in der Schweiz aufgenommen bzw. beendet
- Sie haben den Wohnsitzkanton gewechselt
- Ihnen wurde für ein Guthaben Verrechnungssteuern abgezogen
- Sie leisten monatliche Unterhaltszahlungen/Alimente
- Sie können Schuldzinsen gelten machen
- Sie haben Beiträge an die private Vorsorge (Säule 3a) geleistet
- Sie haben sich in eine Vorsorgeeinrichtung eingekauft
- Sie haben Weiterbildungskosten selber übernommen
- Sie sorgen für Kinder für welche Sie jedoch keine Kinderzulagen erhalten
- Sie können einen Abzug für die Unterstützung erwerbsunfähiger, unterstützungsbedürftiger Personen geltend machen
- Ihnen wurde eine Steuererklärung "von Amtes wegen" zugeschickt, obwohl Sie nicht ein Einkommen von über 120'000 Franken erreicht haben
- Ihnen wurde die Kirchensteuer belastet, obwohl Sie keiner der in der Schweiz offiziell anerkannten Konfessionen angehören
Trifft in Ihrem Falle auch nur ein Punkt zu, dann rufen Sie mich umgehend an!
079 777 80 99
Wer nicht bis zum 31. März 2013 handelt, könnte so viel Geld verlieren
Tarifkorrekturen & ntoV
Voranalyse - Gratis!
Analysiere anhand Ihrer Unterlagen ob eine Tarifkorrektur oder eine nachträglich ordentliche Veranlagung Sinn machen würde, oder gebe Tipps zu Alternativen, wie z.B. Rückforderung der Verrechnungssteuer.
Allfällige Fahrkosten werden zusätzlich berechnet.
